AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsschluss - Geltungsbereich

Zwischen, der Hockey-Club TIWAG Innsbruck - Die Haie GmbH, FN 606481 i, LG Innsbruck, mit dem Sitz in 6020 Innsbruck (im Folgenden: HCI GmbH genannt) und dem Besteller bzw. Kunden gelten für die Geschäftsbeziehungen im Zusammenhang mit dem Erwerb oder dem Bezug von Tageskarten, Abo-Karten oder sonstigen Eintrittskarten (Tickets), die Nutzung und Verwendung der Tickets, wie insbesondere den Besuch von der HCI GmbH organisierten bzw. zumindest mitorganisierte Veranstaltungen oder Veranstaltungen bei denen das Veranstaltungsrecht and Dritte weitergegeben wurde sowie für den Zutritt und Aufenthalt im Stadion, folgende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) in der zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung.  

Der Anwendungsbereich dieser AGB erstreckt sich auf den Erwerb oder Bezug der Tickets über den Online Ticketshop, tickets.hcinnsbruck.at sowie auf den stationären Verkauf (Abendkassa im Stadion, Geschäftsstellen).

Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmen, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende Bedingungen erkennt die HCI GmbH nicht an und widerspricht diesen hiermit. Ist der Besteller bzw. Kunde Unternehmer mit entgegenstehenden oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen, so erkennt die HCI GmbH diese Bedingungen nicht an und widerspricht diesen hiermit, es sei denn, die HCI GmbH hat deren Geltung schriftlich und ausdrücklich zugestimmt.

Geschäftspartner

Vertragspartner können natürliche Personen und juristische Personen mit Wohnsitz bzw. mit Sitz in der Republik Österreich oder anderen Staaten werden.

Bezugswege, Angebot und Annahme, Vertragsschluss

Der Erwerb der Tickets für Veranstaltungen der HCI GmbH ist grundsätzlich nur über den Ticketshop tickets.hcinnsbruck.at, die Abendkassa oder der offiziellen Geschäftsstelle möglich. Anderweitig bezogene Tickets insbesondere über nicht von der HCI GmbH autorisierte Verkaufskanäle vermitteln kein Recht zum Besuch der Veranstaltung.  

Die im Onlineshop dargestellten bzw. angeführten Tickets stellen kein Angebot dar, sondern gibt der Besteller seinerseits ein Vertragsangebot (Bestellung) ab und ist daher die abgegebene Bestellung ein rechtlich verbindliches Angebot an welches der Kunde 14 Tage ab Zugang gebunden ist. Der Zugang der Bestellung wird unverzüglich, daher regelmäßig am selben Arbeitstag, auf elektronischem Wege und automatisiert bestätigt. Die Zugangsbestätigung selbst stellt keine Annahme dar. Bestellungen werden innerhalb einer angemessenen und üblichen Bearbeitungs- und Überlegungszeit, in der Kapazität und Bonität geprüft werden können, angenommen oder abgelehnt. Im Falle einer Bonitätsprüfung darf die Annahmefrist nicht länger als zwei Wochen betragen. Die Annahme der Bestellung bzw. des Angebots erfolgt per E-Mail, durch Zusendung oder Hinterlegung der Tickets und kommt der Vertrag nach Maßgabe dieser AGB sowie der zu diesem Zeitpunkt jeweils gültigen Preisliste zustande.

Erfolgt der Verkauf über einen stationären Vertriebskanal (Abendkassa im Stadion, Geschäftsstellen) erfolgt der Vertragsschluss durch Übergabe, Versand oder Hinterlegung der Tickets nach Maßgabe dieser AGB.

Die Ticketanzahl sowie etwaige Vergünstigungen und/oder Vorzugsbedingungen für einzelne Kunden, Kundengruppen oder Fanclubs können von der HCI GmbH nach eigenem Ermessen kontingentiert, verweigert oder gewährt werden. Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung eines Tickets bzw. einer Vergünstigung und/oder Vorzügen ist ausgeschlossen.

Für den Fall, dass die bestellte Ticketkategorie nicht oder nicht mehr verfügbar ist, kann die HCI GmbH nach Zustimmung des Bestellers, anstelle einer Ablehnung des Angebots dem Besteller ohne weitere Ankündigung Tickets aus einer höheren oder niedrigeren Ticketkategorie zuteilen.

Mit dem Vertragsabschluss erwirbt der Kunde das Recht zum Besuch der jeweiligen Veranstaltung nach Maßgabe der Bestimmungen dieser AGB. Das Besuchsrecht besteht, jedoch nur gegenüber Kunden welche die Tickets über die in diesen AGB angeführten offiziellen Vertriebskanäle bzw. dem zulässigen Zweiterwerb gem. Pkt. 7.3 erworben haben und die Gültigkeit der Tickets von der HCI GmbH (durch entsprechend angebrachte Merkmale) verifizierbar ist. Die vertraglichen Pflichten der HCI GmbH werden durch die Gewährung des einmaligen Zutritts zu der bzw. den Veranstaltungen erfüllt. Jedes Ticket ist nur für eine Person und nur für das auf dem Ticket angegebene Spiel (Veranstaltung) und Datum gültig. Kinder und Jugendlichen unter 14 Jahren ist der Zutritt nur in Begleitung eines Erwachsenen sowie im Übrigen mit gültiger Eintrittskarte gestattet. Für den Fall, dass der Besucher kein wirksames Besuchsrecht erworben hat, so entbindet dies die HCI GmbH insoweit auch von ihrer Leistungspflicht und ist der Inhaber des Tickets diesfalls nicht berechtigt, das Stadion zu betreten bzw. an der Veranstaltung teilzunehmen. Die Kunden haben zum Nachweis der Identität einen Lichtbildausweis mitzuführen und diesen gegebenenfalls auf Verlangen der HCI GmbH bzw. des Sicherheitspersonals vorzuweisen.

Preise, Zahlungsart, Verzug

Die in der jeweils gültigen Preisliste angegebenen Preise verstehen sich in EURO und inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, die auf der Rechnung bezeichnet ist. Eine Bearbeitung der Bestellung erfolgt ausschließlich gegen Vorauskasse mit den jeweils akzeptierten Zahlungsmethoden. Nicht in den Ticketpreisen enthalten sind etwaige Versandkosten. Die Versandkosten sowie etwaige weitere Kosten und Gebühren können dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt werden. Für den Fall, dass die Zahlung aus in der Sphäre des Kunden liegenden Gründen nicht durchgeführt werden kann, so ist die HCI GmbH berechtigt, die Bestellung abzulehnen bzw. die entsprechenden Tickets zu sperren. Die hieraus entstehenden (Mehr-) Kosten, welche der Höhe nach mit dem Preis des Tickets begrenzt sind, sind vom Kunden zu ersetzen.

Sollte der Besteller ein ermäßigtes Ticket erwerben so ist jeweils nur eine (1) Ermäßigung zulässig (keine Mehrfachermäßigung) und kann pro Person nur ein (1) ermäßigtes Ticket erworben werden. Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen der Ermäßigungsberechtigung ist der Tag der Veranstaltung. Der entsprechende Ermäßigungsnachweis ist gegebenenfalls im Zuge der Bestellung, jedenfalls jedoch beim Betreten des Stadions vorzuweisen. Für den Fall, dass der Kunde über keine entsprechende Berechtigung verfügt oder diese nicht vorweisen kann, so kann ihm der Zutritt zum Stadion verweigert werden und begründet diese Zurückweisung keinen Schadenersatzanspruch des Kunden. Im Übrigen behält sich die HCI GmbH für den Fall der Vorlage von gefälschten Urkunden ein Stadionverbot sowie Strafanzeige vor.

Im Falle einer postalischen Versendung von Tickets sind die hieraus entstehenden (von den Zustellern tariflich ansprechbaren) Kosten vom Kunden zu tragen. Die Lieferung erfolgt über Lieferdienste nach Wahl der HCI GmbH. Eine Transportversicherung wird nicht abgeschlossen. Print@home Tickets bzw. mobile Tickets oder anderweitig digital erworbene Tickets stellen keinen Versand im Sinne dieser Bestimmung dar und entstehen dem Kunden hieraus auch keine Versandkosten. Hinterlegte Tickets können von den Kunden nur durch Vorlage eines amtlichen Ausweises abgeholt werden. Das Risiko einer Beschädigung bzw. des Abhandenkommens von hinterlegten Tickets trägt der Kunde, außer selbiges ist auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten auf Seiten der HCI GmbH vor.

Ticketverlust, Neuausstellung, Defekt

Die HCI GmbH ist über den Verlust eines Tickets unverzüglich zu informieren und ist die HCI GmbH berechtigt, das Ticket in Folge der Verlustanzeige zu sperren. Ein Ersatz für das verlorene Ticket gebührt dem Kunden nicht. Sollte es zu einer missbräuchlichen Verlustanzeige kommen, so behält sich die HCI GmbH das stellen einer Strafanzeige ausdrücklich vor.

Sollte der Kunde feststellen, dass die Ticketbestellungen bzw. die Tickets selbst Mängel aufweisen, so ist der Kunde verpflichtet, diese unverzüglich bzw. längstens binnen fünf Werktagen nach erhalt der Annahmeerklärung durch die HCI GmbH dieser anzuzeigen. Für den Fall, dass die Tickets innerhalb von 7 Werktagen vor der jeweiligen Veranstaltung erworben wurden bzw. die Tickets hinterlegt wurden, so ist der Kunde verpflichtet etwaige Mängel sofort anzuzeigen.

Sollten die Tickets vor Ort eine Beschädigung oder einen technischen Defekt aufweisen, so wird das Ticket durch die HCI GmbH gesperrt und wird nach Vorlage der entsprechenden Legitimation das Ticket neu ausgestellt.  

Rücktrittsrecht, Erstattung

Das Rücktrittsrecht im Fernabsatz gem. § 11 FAGG ist gem. § 18 Abs. 1 Z. 10 FAGG ausgeschlossen, zumal es sich bei den von den Kunden erworbenen Leistungen um Freizeitdienstleistungen im Sinne der Bestimmungen handelt und ist ein Rücktritt vom Vertrag sohin nicht möglich. Weiters ist er Umtausch oder die Rückgabe von Tickets ausgeschlossen. Für den Fall, dass der Kunde die Veranstaltung aus in seiner Sphäre liegenden Umständen (z.B. Krankheit) nicht besuchen kann, so ist dieser berechtigt, das Ticket an Dritte nach Maßgabe der weiteren Bestimmungen dieser AGB zu übertragen.

Für den Fall, dass es zu einer zeitlichen und/oder örtlichen Verlegung der Veranstaltung kommt, so verlieren die Tickets ihre Gültigkeit nicht. Solle der Kunde in Folge der Verlegung an der Veranstaltung nicht teilnehmen wollen, so ist er diesfalls berechtigt, vom Kaufvertrag schriftlich zurückzutreten. Der Rücktritt ist per E-Mail, Fax oder postalisch an die Kontaktadresse der HCI GmbH zu erklären und wird der Kaufpreis gegen Vorlage des Tickets an den Kunden rückerstattet. Eine Rückerstattung etwaiger Versandgebühren oder Spesen ist ausgeschlossen.

Sollte ein Spiel aus welchen Gründen wiederholt werden, so gilt das Wiederholungsspiel als neue Veranstaltung. Die erworbenen Tickets gelten ausschließlich nur für den entsprechenden Spieltag und berechtigen ausdrücklich nicht zum Besuch des Wiederholungsspiels, es sei denn die HCI GmbH gib im Vorfeld eine entsprechende Erklärung ab. Für den zuletzt genannten Fall, ist der Kunde wiederum berechtigt, vom Kaufvertrag gem. den Bestimmungen des Pkt. 6.2. zurückzutreten.

Ein (sicherheits-) behördlich, von der Liga, eines Verbandes oder von der HCI GmbH angeordneter Spielabbruch berechtigen den Kunden nicht, eine Erstattung des Ticketpreises zu fordern, es sei denn der Spielabbruch ist auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der HCI GmbH zurückzuführen.  

Sollte es im Vorfeld der Veranstaltung zu einer ersatzlosen Absage des Spieles oder eines gänzlichen bzw. teilweisen Ausschlusses von Zuschauern durch die (Sicherheits-) Behörden, die Liga, den/die Verbände oder die HCI GmbH kommen, so sind sowohl der Kunde als auch die HCI GmbH berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Die Bestimmungen des Pkt. 6.2. über den Rücktritt gelten sinngemäß.

Zweitverkauf und Weitergabe von Tickets

Zur Hintanhaltung von Gewalt- und sonstigen Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch einer Veranstaltung, zur Durchsetzung von Haus- und Stadionverboten, zur Trennung der Anhänger der jeweilig aufeinandertreffenden Mannschaften sowie zur Vermeidung bzw. Unterbindung von Ticketspekulationen und der Weiterveräußerung von Tickets zu überhöhten Preisen, ist es dem Kunden daher insbesondere nicht gestattet, die Tickets

- öffentlich, insbesondere mittelts Auktionen bzw. entsprechenden Onlineauktionsplattformen und/oder bei nicht von der HCI GmbH autorisierten Händlern zu veräußern,

- zu einem über den offiziellen Ticketpreis (gültige Preisliste) hinausgehenden Preis an Dritte zu veräußern bzw. weiterzugeben,

- regelmäßig und / oder in einer großen (mehr als fünf) Anzahl an Dritte zu veräußern bzw. weiterzugeben,

- an nicht von der HCI GmbH autorisierte Händler bzw. sonstige gewerbliche Wiederverkäufer zu veräußern bzw. weiterzugeben,

- ohne vorgehende schriftliche Einwilligung durch die HCI GmbH, zu kommerziellen Zwecken zu nutzen bzw. nutzen zu lassen,

- an Personen, gegen die ein aufrechtes Haus- bzw. Stadionverbot besteht, zu veräußern bzw. weiterzugeben sowie

- an Fans des Auswärtsteams zu veräußern bzw. weiterzugeben.

Der Kunde verpflichtet sich sohin die Tickets ausschließlich zu privaten Zwecken zu nutzen bzw. zu erwerben und ein kommerzielles oder gewerbliches Weiterverkaufen bzw. Anbieten zu unterlassen.

Für den Fall der unzulässigen Weitergabe gemäß Pkt. 7.2 ist die HCI GmbH berechtigt, die Lieferung bzw. die Aushändigung oder sonstige Übermittlung an die bezügliche Person zu verweigern, der Person den Zutritt zum Stadion/der Veranstaltung ersatzlos zu verweigern bzw. die Person dem Stadion / der Veranstaltung ersatzlos zu verweisen. Im Übrigen behält sich die HCI GmbH vor den über den in der Preisliste hinausgehend erzielten Verkaufserlös vom Weiterverkäufer zu verlangen sowie die zukünftige Abgabe von Tickets an den Kunden zu verweigern bzw. diesen mit einem Stadionverbot zu belegen.

Nicht umfasst von Pkt. 7.2. ist die zulässige, private Weitergabe von Tickets, in Einzelfällen zu nicht kommerziellen Zwecken. Dies insbesondere aufgrund von Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des jeweiligen Kunden. Auch für diesen Fall hat der weitergebende den empfangenden Kunden jedenfalls über diese AGB sowie die Datenschutzerklärung zu informieren und ihm diese zu Kenntnis zu bringen.

Unabhängig davon, ob die Weitergabe von Tickets zulässig oder unzulässig ist, bleibt die Haftung des Weitergebenden als Vertragspartner der HCI GmbH aufrecht und verpflichtet sich der Kunde ggf. den Namen und die Anschrift des Übernehmenden an die HCI GmbH herauszugeben.

Zutrittsrecht, Sanktionen, Stadionverbot

Die Teilnahme bzw., der Besuch von Veranstaltungen der HCI GmbH sowie des Stadions erfolgt auf eigene Gefahr und unterwirft sich der Kunde der im Stadion ausgehängten Stadionordnung. Darüber hinaus sind jeder Kunde bzw. Ticketinhaber verpflichtet, sich so zu verhalten, dass aus dessen Verhalten keine Beeinträchtigung bzw. Schädigung Dritter Rechtsgüter bewirkt. Für den Fall, dass der Kunde bzw. der Ticketinhaber gegen die Stadionordnung oder diese AGB verstoßen, ist die HCI GmbH, die Polizei oder sonstiges Sicherheitspersonal berechtigt, ersatzlos verbotene Gegenstände abzunehmen bzw. den Zutritt zum Veranstaltungsort / Stadion zu verweigern oder zu sie verweisen.

Der Kunde nimmt zu Kenntnis, dass es im bzw. im Umfeld des Stadions zu einer Videoüberwachung durch die HCI GmbH, die Polizei bzw. die Sicherheitsbehörde kommen kann.

Der Kunde erwirbt mit dem Kauf eines Tickets das Zutrittsrecht zur jeweiligen Veranstaltung bzw. den Veranstaltungen. Ein Zutritt kann jedoch verweigert werden, wenn

- der Kunde sich weigert vor dem Betreten bzw. beim Betreten des Stadions eine angemessene Personen- und Taschenkontrolle sowie der mitgeführten Gegenstände durchführen zu lassen,

- der Kunde während der laufenden Veranstaltung nach Betreten das Veranstaltungsgelände bereits verlassen hat. Ein neuerlicher Zugang ist nur in Ausnahmefällen und bei Verlassen aufgrund eines berechtigten Interesses des Kunden zu gewähren,

- die zur Validierung auf den Tickets angebrachten Merkmale manipuliert oder unkenntlich gemacht wurden, die Tickets beschädigt wurden sowie Tickets bereits im Zugangssystem erfasst wurden,

- der Ticketinhaber nicht der Ticketerwerber ist und keine zulässige Weitergabe gem. Pkt.  REF _Ref169105248 \r \h  \* MERGEFORMAT 7. vorliegt.

In ausgewiesenen Bereichen des Stadions wie insbesondere Nordtribüne (HCI Fan Sektor) und Gästesektor kann es zu Sichtbehinderungen aufgrund des Schwenkens von Fahnen kommen. Reklamationen oder Ersatzansprüche aus diesem Titel sind jedenfalls ausgeschlossen. Aus Sicherheitsgründen können Fans der jeweiligen Mannschaften der Zutritt zu bestimmten Sektoren bzw. Teilen des Stadions verweigert werden. Diesfalls können auch Personen deren äußeres Erscheinungsbild bzw. deren Verhalten Rückschlüsse auf die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Mannschaft zulässt, trotz gültigen Tickets, vom Zutritt zu den jeweiligen Sektoren ausgenommen sein und ist die HCI GmbH bzw. sie (Sicherheits-) Behörde berechtigt, diesen Personen den Zutritt zu verweigern.

Für den Fall des (schwerwiegenden) Verstoßes gegen die Stadionordnung bzw. Pkt. 8.1 dieser AGB kann die HCI GmbH neben den bereits in diesen AGB angeführten Sanktionen ergänzend ein Stadionverbot aussprechen. In besonders schwerwiegenden Fällen erfolgt eine Anzeige an die Liga bzw. Verband, mit der Anregung ein Liga- und/oder österreichweites Stadionverbot auszusprechen.

Für den Fall, dass die HCI GmbH von der Liga bzw. von Verband, aufgrund der Handlungen von einzelnen bzw. mehreren Zuschauern mit einer Geldstrafe oder anderweitigen Sanktionen belegt werden sollte, so behält sich die HCI GmbH vor, hierfür die verantwortlichen Besucher vollumfänglich in Regress zu nehmen.

Film-, Bild- und Tonaufnahmen von Veranstaltungsbesuchern

Zur Bewerbung von Veranstaltungen bzw. zur öffentlichen Berichterstattung können im Zuge der Veranstaltung von den Besuchern Film-, Bild- und/oder Tonaufnahmen unabhängig voneinander, von der HCI GmbH, der Liga, dem Verband oder der Presse bzw. von diesen jeweils beauftragte Dritte, gemacht bzw. erstellt werden. Diese Film-, Bild- und/oder Tonaufnahmen können von den jeweiligen Aufnehmenden verarbeitet, veröffentlicht und öffentlich wiedergegeben werden.

Die kommerzielle Nutzung der von den Besuchern selbst aufgenommenen Film-, Bild- und/oder Tonaufnahmen ist ohne vorherige Zustimmung durch die HCI GmbH unzulässig.

Haftung des Veranstalters

Die Teilnahme an Veranstaltungen bzw. der Aufenthalt im sowie im Umkreis des Stadions erfolgt auf eigene Gefahr und ist der Kunde bzw. Veranstaltungen mit den typischen Gefahren im Zusammenhang mit dem Besuch eines Eishockeyspiels vertraut.

Zu den typischen Gefahren beim Besuch eines Eishockeyspiels zählen insbesondere

- Pucks die während des Spieles aus dem Spielfeld geschossen werden können. Der Besucher ist sohin angehalten während der Spieldauer das Spielgeschehen mit der erforderlichen Aufmerksamkeit zu verfolgen.

- durch Kollisionen oder Stürze von Spielern in die Bande bzw. die Plexiglasbanden können Teile der Bande bzw. des Schutzglases brechen und können diese Teile in den Zuschauerbereich gelangen.  Dementsprechend ist Besucher ist angehalten während der Spieldauer das Spielgeschehen mit der erforderlichen Aufmerksamkeit zu verfolgen.

- ein auf eine große Menschenansammlung zurückzuführendes Gedränge insbesondere im Ein- und Ausgangsbereich bzw. sonst neuralgischen Punkten und kann es hierbei zu Stürzen und anderen Unfällen kommen. Der Besucher ist daher angehalten sich gegenüber anderen Besuchern entsprechend umsichtig zu verhalten und bei Unsicherheiten die Stoßzeiten, insbesondere unmittelbar vor Spielbeginn bzw. nach Spielende in den Ein- und Ausgangsbereichen, Lebensmittelabgabestellen und Toilettenbereiche in den Pausen, zu meiden.  

- laute Geräusche in der Halle bzw. Arena, die zu Hörschäden führen können. Der Besucher ist sohin angehalten einen entsprechenden Gehörschutz zu verwenden.

- Rutschgefahr sowohl auf dem Eis (für den Fall, dass dieses betreten wird bzw. werden darf) als auch in der restlichen Halle bzw. durch verschüttete Getränke und Lebensmittel und in den jeweiligen Toilettenbereichen. Der Besucher ist daher angehalten sich entsprechend eines potentiell rutschigen Untergrundes zu verhalten.

- die niedrige Temperatur in der Halle, kann für manche Besucher unangenehm bzw. zu gesundheitlichen Problemen führen. Der Besucher ist daher angehalten sich entsprechend zu bekleiden.

Die HCI GmbH haftet aus dem Titel des Schadenersatzes bzw. aus sonstigem Titel nur für vorsätzliches oder grob Fahrlässiges Verhalten. Sofern kein Verbrauchergeschäft vorliegt, hat der Geschädigte das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit zu beweisen (Beweislastumkehr).  

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Republik Österreich. Die Geltung des internationalen einheitlichen Warenkaufrechtes des Uncitral-Abkommens ist ausgenommen. Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Gerichtsstand der Sitz der HCI GmbH.

Als Erfüllungsort der Lieferung, Leistung und Zahlung vereinbaren die Vertragsteile der Sitz der HCI GmbH.

Erklärung zum Datenschutz

Zur Abwicklung des Geschäftsverhältnisses speichert die HCI GmbH personenbezogene Daten elektronisch und gibt sie allein zu diesem Zweck notwendigerweise an Dritte weiter (zB Post, Rechtsberater von LA RIC). Der Kunde ist berechtigt jederzeit die Weitergabe der Daten zu untersagen. Die HCI GmbH speichert die Bestelldaten und sendet diese zusammen mit diesen AGB dem Besteller per E-Mail zu. Die AGB können jederzeit über www.hcinnsbruck.at/agb eingesehen werden. Falls der Besteller einen Account bei der HCI GmbH erstellt hat, können die Bestelldaten im Kunden-Login-Bereich eingesehen werden. Über die Webpräsenz HYPERLINK "http://www.hcinnsbruck.at"www.hcinnsbruck.at und tickets.hcinnsbruck.at werden Cookies oder aktive Inhalte bezogen.

Information zur Alternativen Streitbeilegung

Die HCI GmbH ist nicht bereit und auch nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Schlussbestimmungen

Nebenabreden, Ergänzungen, Abänderungen und die Aufhebung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ausnahmslos der Schriftform. Dies gilt insbesondere auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

Für den Fall, dass diese AGB in weiteren Sprachen veröffentlicht werden, so ist bei Auslegungsschwierigkeiten der deutschen Fassung der Vorzug zu geben.

Durch von den allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichendes Verhalten werden weder vereinbarte Rechte und Pflichten verändert oder aufgehoben noch neue Rechte und Pflichten begründet.

Die Überschriften zu den einzelnen Vorschriften dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen lediglich der besseren Orientierung und haben keinen eigenständigen Regelungsgehalt und keine rechtliche Bedeutung.

Mitteilungen, Erklärungen und Widerruf, die nach diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen sind, haben unter Beachtung der in diesem Vertrag festgelegten Formalien an die der anderen Vertragspartei zu erfolgen. Zur Berechnung und Wahrung von Fristen ist jeweils das Datum des Poststempels maßgebend.

Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich vielmehr, in einem derartigen Fall, eine wirksame oder durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung zu setzen, die den wirtschaftlichen und ideellen Vorstellungen soweit wie möglich entspricht. Entsprechendes gilt für eine in den allgemeinen Geschäftsbedingungen festgestellte Lücke.